Testament
Mit einem Testament kann ein Erblasser bestimmen, wer ihn wie beerben soll. Es ist somit eine Anordnung, die von einer oder mehreren Personen getroffen wird, um Vermögensübertragungen auf den Tod zu regeln.
Es gibt verschiedene Arten von Testamenten:
Das Recht zu testieren konkretisiert das grundgesetzlich verankerte Recht auf Privatautonomie (Art. 14 Grundgesetz), was bedeutet, dass in Deutschland Testierfreiheit gewährt wird. Eingeschränkt wird es durch das Pflichtteilsrecht und durch formelle Vorschriften.
Formel gilt es, bestimmte Vorschriften zu beachten, um wirksam zu testieren. So muss ein Testament zwingend:
Ohne diese Angaben kann ein Testament unwirksam sein oder es werden gesetzliche Auslegungsregeln angewendet. In solchen Fällen kann oft Streit entstehen. Diesen kann ein Erblasser gut vermeiden, indem er sein Testament wirksam erstellt, ggf. unter zu Hilfenahme von juristischer Beratung.
Der Testierende muss testierfähig sein (ggf. ärztliches Attest einholen).
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