Kindesunterhalt
Kindesunterhalt richtet sich danach, wie die Betreuung des Kindes nach der Trennung der Eltern organisiert wird.
Residenzmodell:
Sofern das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil wohnt, liegt der Ermittlung des Kindesunterhalts die sog. Düsseldorfer Tabelle zugrunde. Danach zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend wohnt, an den anderen Elternteil Barunterhalt. Der betreuende Elternteil leistet Betreuungsunterhalt.
Wechselmodell:
Betreuen die Eltern das Kind im Wechsel, wird der Unterhalt derzeit nach von den Gerichten festgelegten Grundsätzen errechnet. Der Anspruch auf Barunterhalt bleibt bestehen, wobei er anteilig um die Zeit gekürzt wird, in der sich das Kind beim barunterhaltsverpflichteten Elternteil aufhält.
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