Scheidung
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das heißt: Die Lebensgemeinschaft darf nicht mehr bestehen und es kann auch nicht erwartet werden, dass sie wiederhergestellt wird. Wichtig dabei ist die „Trennung von Tisch und Bett“. Die Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden.
Das Scheitern wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
Will nur einer von Ihnen die Scheidung, wird erst nach einer dreijährigen Trennungszeit gesetzlich vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist.
Ein Ex-Partner hat durch einen Anwalt einen Scheidungsantrag am Gericht zu stellen. Sofern der andere Partner dem Antrag im Scheidungstermin zustimmt, kann die Scheidung mit einem Anwalt durchgeführt werden. Ansonsten muss jeder Partner anwaltlich vertreten sein.
Zu regeln ist, welche Folgesachen im Scheidungsverfahren oder als getrennten Verfahren durchgeführt werden.
Was eine Scheidung kostet, hängt vom Streitwert ab, der sich am Einkommen und Vermögen der Ex-Partner orientiert. Sind die
Einkommen gering, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Rechtsanwaltskanzlei
Susanne Ruoff
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